BERATUNG

Fachberatung digitale Täter*innenarbeit bei Gewalt im sozialen Nahraum

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Gefördert vom Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat sowie in enger Kooperation mit der Zentralstelle für Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) mit Sitz bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main führen wir fortlaufend das psychosoziale Interventionsprogramm STOP HATE in digitaler Form durch.

Die ambulante Sanktionsmaßnahme richtet sich an straffällig gewordene Menschen ab einem Alter von 18 Jahren mit Wohnsitz in Hessen, die wegen verübter Taten digitaler Gewalt bzw. Hasskriminalität im Internet oder in sozialen Medien von Seiten der hessischen Justiz, auf Grundlage von richterlichen Beschlüssen im Rahmen von Bewährungsauflagen sowie vorläufiger Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO, an STOP HATE verwiesen werden.

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Die ambulante Sanktionsmaßnahme richtet sich an straffällig gewordene Menschen ab einem Alter von 18 Jahren mit Wohnsitz in Hessen, die wegen verübter Taten digitaler Gewalt bzw. Hasskriminalität im Internet oder in sozialen Medien von Seiten der hessischen Justiz, auf Grundlage von richterlichen Beschlüssen im Rahmen von Bewährungsauflagen sowie vorläufiger Einstellung des Verfahrens gemäß § 153a StPO, an STOP HATE verwiesen werden.

Im digitalen Gesprächsprogramm inklusive psychologischer Testverfahren setzen sich die Täter*innen in Einzel- und Gruppensitzungen mit ihrem strafrechtlich relevanten Verhalten auseinander. Sie übernehmen Verantwortung für ihr Handeln und entwickeln Strategien zu einer langfristigen, sozialverträglichen Verhaltensänderung ohne neuerliche Straftaten.